Medizinrecht - Sozialrecht
Medizinrecht
Vertretung von Patienten
Patienten, die von einer ärztlichen oder einer zahnärztlichen Fehlleistung betroffen sind, werden in der Kanzlei beraten und vor Gerichten oder Schlichtungsstellen vertreten.
RA Dr. Rainer Schütze ist Fachanwalt für Medizinrecht, Vertrauensanwalt der Stiftung Medizinrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Kosten
Die Kosten für die Beratung und Vertretung werden von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung in der Regel übernommen.
Die Kosten richten sich ansonsten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer individuellen Vereinbarung.
Beratung und Vertretung von Leistungserbringern
Leistungserbringer im Gesundheitsbereich wie Sanitätshäuser, Homecare -Unternehmen,
Hersteller und Lieferanten von Hilfsmitteln werden beraten und vertreten:
- zu allen Vertragsfragen insbesondere betreffend die Versorgung mit Hilfsmitteln und mit enteraler Nahrung
- bei Ausschreibungen im Gesundheitswesen - hier wird auch ein besonderer Service zur Begleitung bei Ausschreibungen angeboten:
Von der Interpretation des Ausschreibungstextes über Fragen bei der Beschaffung von Nachweisunterlagen bis zur Abgabe des Gebots
- bei der Zusammenarbeit mit Ärzten - insbesondere mit Blick auf ärztliches Berufsrecht
- bei Anträgen und Verfahren im Zusammenhang mit der Eintragung von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis
- Bei Strafsachen mit Bezug auf das Gesundheitswesen (insbesondere Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Betruges)