Medizinrecht - Sozialrecht
Ausschreibungen für Hilfsmittel im Gesundheitswesen
Die Beschaffung von Hilfsmitteln mit Hilfe einer Ausschreibung der Krankenkasse war bis vor wenigen Jahren im Gesundheitswesen noch unbekannt.
Zum 1. Januar 2004 wurde ein grundsätzliches Ausschreibungsgebot in § 127 Absatz 2 Satz 2 SGB V verankert und seither ist die Ausschreibung insbesondere als Instrument der Preisgestaltung immer stärker in den Blick der Krankenkassen geraten.
Rechtsanwalt Dr. Schütze ist von Beginn an mit dem Thema Ausschreibungen intensiv befasst.
- Vortrag zum Rechtsschutz bei Ausschreibungen auf der Medinform-Veranstaltung zum Vergaberecht im März 2004
- Veröffentlichungen und Vorträge zum Thema
- maßgebliche Mitwirkung an dem vom IKK Bundesverband herausgegebenen Buch "Vergabepraxis im Gesundheitswesen"
Rechtsanwalt Dr. Schütze berät und vertritt Unternehmen, deren geschäftliche Interessen von einer Ausschreibung im Gesundheitswesen berührt werden.
Fragestellungen sind beispielsweise:
- Bildung von Bietergemeinschaften
- Überprüfung von Ausschreibungsunterlagen und Ausschreibungsbedingungen
- Begleitung und Hilfe bei der Erstellung eines Angebots
- Beratung bei der besonders relevanten Frage, ob und ggf. welche Fehler die ausschreibende Krankenkasse gemacht hat - als Voraussetzung für eine rechtzeitige Rüge im Verfahren
- Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrages
- Vertretung bei Nachprüfungsanträgen
- Vertretung bei Rechtsbehelfsverfahren